Barrierefreiheit Website 2025: So erfüllen Sie die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes

In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Antworten auf zentrale Fragen zur Barrierefreiheit Ihrer Website. Wir erläutern, welche Websites ab 2025 barrierefrei sein müssen und welche gesetzlichen Anforderungen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) mit sich bringt. Zudem klären wir, was bei der Umsetzung nicht zwingend erforderlich ist und geben klare Empfehlungen, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten. Die Barrierefreiheit Ihrer Website, die auch Menschen mit Behinderung den Zugang ermöglicht, ist ein wesentlicher Schritt in Richtung digitale Inklusion und gewährleistet rechtliche Sicherheit für Unternehmen. Wir zeigen, wie durch Umsetzung der BITV-Richtlinien (BITV=Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) und durchdachte Gestaltung die Nutzbarkeit verbessert und Barrieren abgebaut werden können. Dies schafft ein positives Nutzererlebnis und unterstreicht gleichzeitig das soziale Engagement des Unternehmens. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen Beispiele, wo die BITV-Richtlinien erfolgreich umgesetzt wurden.

Welche Websites müssen ab 2025 barrierefrei sein?

Ab 2025 verlangt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) von Websites und mobilen Anwendungen im öffentlichen Sektor sowie von Unternehmen, die öffentliche Aufträge vergeben oder empfangen, barrierefrei zu sein. Dies umfasst Unternehmen, die staatliche Dienstleistungen oder Produkte anbieten, sowie Firmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 2 Millionen Euro.

Produkte und Dienstleistungen, die unter die Barrierefreiheitsanforderungen fallen:

  • Hardware für Universalrechner einschließlich Betriebssysteme
  • Selbstbedienungsterminals wie Geld- oder Check-In-Automaten
  • Telekommunikationsgeräte und interaktive Verbraucherendgeräte
  • E-Book-Lesegeräte und Software
  • Telekommunikations-, Bank- und E-Commerce-Dienstleistungen

Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen, sofern sie weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro haben. Hersteller und Anbieter der gelisteten Produkte müssen jedoch unabhängig von der Unternehmensgröße die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.

Überprüfen Sie hier, ob Ihr Unternehmen betroffen ist: e-recht24.de/barrierefreiheit. Sorgen Sie dafür, dass Ihre digitalen Angebote den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entsprechen, um ein barrierefreies Nutzererlebnis für alle zu gewährleisten.

Was fordert das BFSG?

Das BFSG legt klare Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites und digitalen Dienstleistungen fest, insbesondere für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen unter der EU-Richtlinie anbieten, wie E-Commerce, Banken und Telekommunikation. Die wichtigsten Vorgaben sind:

  • WCAG 2.1 AA-Konformität: Websites müssen den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA entsprechen. Das bedeutet:
  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein (z. B. Alt-Texte für Bilder, ausreichender Farbkontrast).
  • Bedienbarkeit: Navigation muss einfach sein, auch per Tastatur oder Screenreader.
  • Verständlichkeit: Texte und Inhalte müssen klar und lesbar sein.
  • Robustheit: Technische Umsetzung muss mit verschiedenen Assistenztechnologien kompatibel sein.
  • Barrierefreiheitserklärung: Unternehmen, die online präsent sind, müssen eine Erklärung veröffentlichen, die den Grad der Barrierefreiheit ihrer Website beschreibt, ähnlich wie ein Impressum oder eine Datenschutzerklärung.
  • Zugänglichkeit ohne fremde Hilfe: Websites müssen so gestaltet sein, dass Menschen mit Behinderung sie „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ nutzen können (§ 3 BFSG).

Bußgelder bei Verstößen: Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Dieser Betrag verdeutlicht die Ernsthaftigkeit der Anforderungen, ähnlich wie bei der DSGVO, wo ebenfalls hohe Bußgelder im Raum stehen. Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag zur DSGVO.

Hier können Unternehmen testen, ob ihre Website barrierefrei gestaltet ist: Es gibt verschiedene Online-Tools und Ressourcen wie WAVE, Lighthouse oder den Accessibility Checker. Diese Tools bieten umfassende Analysen und Hinweise zur Verbesserung der Barrierefreiheit gemäß den Standards der WCAG 2.1.

Was ist der Unterschied zwischen der BITV (Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung) und dem BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)?

Beide Regelungen zielen darauf ab, ein barrierefreies digitales Umfeld zu schaffen. Die BITV konzentriert sich darauf, barrierefreie Websites und Anwendungen bei öffentlichen Stellen zu gewährleisten. Das BFSG hingegen verpflichtet auch private Unternehmen, barrierefreie Angebote zu entwickeln, insbesondere wenn sie in Bereichen wie E-Commerce, Banken und Telekommunikation tätig sind. Beide Gesetze setzen auf international anerkannte Standards wie die WCAG, um sicherzustellen, dass digitale Inhalte barrierefrei gestaltet sind. Gemeinsam arbeiten sie daran, dass in Deutschland sowohl öffentliche als auch private Anbieter ihre digitalen Angebote, einschließlich Websites und Apps, zu barrierefreien Lösungen weiterentwickeln.

Wann ist eine Website also barrierefrei?

Eine Website ist barrierefrei, wenn sie den WCAG 2.1 AA-Standards entspricht und für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderung, problemlos zugänglich ist. Das umfasst einfache Navigation, klare und verständliche Spracheud Inhalte sowie Kompatibilität mit Assistenztechnologien. Sie sollte ohne fremde Hilfe nutzbar sein und durch eine Barrierefreiheitserklärung ergänzt werden. Tools wie WAVE oder Lighthouse können regelmäßig eingesetzt werden, um die Einhaltung der Standards zu überprüfen und Bußgelder zu vermeiden.

Barrierefreiheit Website: Technische Aspekte und Implementierung. Welche 4 Arten der Barrierefreiheit gibt es?

Es gibt verschiedene Aspekte, die ein barrierefreies Umfeld schaffen helfen, das sicherstellt, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder einer Behinderung, Zugang zu Informationen, Dienstleistungen und Infrastrukturen haben.

Erstens gibt es die physische Barrierefreiheit, die sich auf den Zugang zu Gebäuden und öffentlichen Räumen bezieht. Dies umfasst beispielsweise rollstuhlgerechte Eingänge, Aufzüge und barrierefreies Benutzen von Toiletten. Zweitens ist die
kommunikative Barrierefreiheit von Bedeutung. Hierbei geht es darum, Informationen in einer verständlichen und zugänglichen Form bereitzustellen. Dazu gehören beispielsweise die Verwendung von einfacher Sprache, Brailleschrift und audiovisuellen Hilfsmitteln sowie die Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschern. Drittens gibt es die digitale Barrierefreiheit, die sicherstellt, dass Webseiten und digitale Inhalte für alle Nutzer zugänglich sind, einschließlich Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen. Dies umfasst die Verwendung von Screenreadern, alternativen Texten für Bilder und die Einhaltung von Web-Zugänglichkeitsrichtlinien. Viertens bezieht sich die soziale Barrierefreiheit auf die Teilhabe an gesellschaftlichen Aktivitäten und die Förderung von Inklusion. Hierzu zählen der Abbau von Vorurteilen und die Schaffung eines respektvollen Miteinanders, um sicherzustellen, dass Menschen mit einer Behinderung gleichberechtigt am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.

Was ist nicht notwendig?

Trotz der klaren Anforderungen gibt es Aspekte, die das BFSG nicht vorschreibt:

  • Keine Pflicht zum Einsatz von Barrierefreiheits-Widgets: Das Gesetz erwähnt keine spezifischen Technologien wie Widgets (z. B. UserWay, AccessGO, accessiBe) als Pflicht. Es legt lediglich fest, dass die WCAG 2.1 AA-Standards eingehalten werden müssen – wie dies erreicht wird, bleibt den Firmen selbst überlassen.
  • Keine spezifischen Tools oder Methoden: Das BFSG schreibt nicht vor, welche Software, Plugins oder Dienstleistungen genutzt werden müssen. Firmen können Barrierefreiheit durch manuelle Programmierung, externe Audits oder ergänzende Tools wie Widgets erreichen.
  • Ausnahmen für bestimmte Inhalte: Inhalte von Dritten (z. B. Werbebanner) und nicht-interaktive Inhalte (z. B. aufgezeichnete Videos) sind von den Anforderungen ausgenommen.
  • Ausnahmen für Kleinstunternehmen: Firmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind von den Anforderungen für Dienstleistungen ausgenommen, nicht jedoch für Produkte.

Die Rolle von Barrierefreiheits-Widgets

Barrierefreiheits-Widgets können auf den ersten Blick als hilfreiche Tools erscheinen, um die Anforderungen an eine barrierefreie Website zu erfüllen. Dennoch schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) deren Nutzung nicht vor. Firmen sollten sich vielmehr auf die grundlegenden Aspekte der Barrierefreiheit konzentrieren, um Menschen mit Behinderungen echten Zugang zum Internet zu ermöglichen. Statt zusätzliche Widgets zu integrieren, sollte die Umsetzung der Barrierefreiheit durch durchgängige Webstandards, wie die BITV, erfolgen. Dazu zählen angemessene Kontraste, klare Navigationsstrukturen und die Verwendung verständlicher Sprache. Berücksichtigen Sie Beispiele erfolgreicher barrierefreier Webseiten: Diese zeigen, dass funktionale Gestaltung und Nutzerfreundlichkeit im Fokus stehen sollten, um digitale Inklusion zu fördern. Ihre Webseite wird so nicht nur für Personen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Behinderungen zugänglich, sondern bietet auch eine bessere Nutzererfahrung für alle Besucher. Letztlich geht es darum, Räume zu schaffen, in denen jeder Mensch – unabhängig von Mobilität oder Behinderung – gleichberechtigt teilnehmen kann.

Tools und Ressourcen zur Überprüfung der Barrierefreiheit Ihrer Website

Zur Überprüfung der Barrierefreiheit Ihrer Website gibt es zahlreiche Tools und Ressourcen, die Sie dabei unterstützen, Ihre Präsenz im Internet barrierefrei zu gestalten, um den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes gerecht zu werden. Hier sind einige Beispiele von Tool, die Ihnen dabei helfen können:

  1. WAVE: Ein Online-Tool, das Websites auf Barrierefreiheitsprobleme überprüft und visuelle Hinweise zur Verbesserung bietet.
  2. axe Accessibility Checker: Ein leistungsstarkes Tool von Deque Systems, verfügbar als Browser-Erweiterung, das detaillierte Berichte über die Barrierefreiheit einer Website liefert.
  3. Tenon: Eine webbasierte Lösung, die Echtzeit-Berichte zur Barrierefreiheit einer Website erstellt, ideal für Entwickler und Designer.
  4. Lighthouse: Ein Open-Source-Tool, integriert in Chrome, das umfassende Berichte über Barrierefreiheit, Leistung und SEO liefert.
  5. Accessibility Insights: Ein Tool von Microsoft, verfügbar für Chrome und Edge, das umfassende Tests zur Barrierefreiheit bietet, einschließlich visueller und automatisierter Prüfungen.
  6. AChecker: Ein kostenloses Tool, das Webinhalte auf Konformität mit verschiedenen Barrierefreiheitsrichtlinien überprüft und detaillierte Berichte erstellt.
  7. SortSite: Ein umfassendes Tool zur Website-Analyse, das die Barrierefreiheit sowie andere Aspekte einer Webseite überprüft.

Eine gründliche Analyse sollte auch die Prüfung der BITV-Konformität umfassen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte der Barrierefreiheit eingehalten werden. Beispiele erfolgreicher barrierefreier Webseiten zeigen, wie wichtig eine inklusive Gestaltung für die Mobilität und das Wohnen im Internet ist. Indem Sie diese Ressourcen nutzen, verwandeln Sie Ihre Website in einen Ort, der für alle Menschen zugänglich ist. So tragen Sie aktiv zur digitalen Inklusion bei und erfüllen gleichzeitig gesetzliche Vorgaben, was Ihrem Unternehmen zugutekommt.

Erfolgreiche Beispiele für barrierefreie Websites

Viele Webseiten erfüllen bereits die Anforderung der BITV und ermöglichen ein barrierefreies Interneterlebnis. Kennzeichen solcher Webseiten sind eine klare Navigation, verständliche Sprache und anpassbare Designs. Erfolgreiche Beispiele dafür sind Webseiten von Banken, die mit klar strukturierten Inhalten, Alternativtexten für Bilder und deutlichen Kontrasten überzeugen.

Ein weiteres Beispiel für die erfolgreiche Umsetzung des BFSG auf einer barrierefreien Website ist die Internetpräsenz einer großen Bildungsplattform. Diese Plattform hat sich darauf konzentriert, eine barrierefreie digitale Umgebung zu schaffen, die Menschen mit Behinderung einen uneingeschränkten Zugang zu Lerninhalten bietet. Durch die Implementierung von Funktionen wie Sprache-Optionen für eine einfache Umstellung auf Gebärdensprache und die Verwendung von Screenreader-kompatiblen Designs, wird sichergestellt, dass Nutzer mit Sehbehinderungen problemlos navigieren können.

Um allen Menschen gerecht zu werden, bietet die Plattform alternative Textbeschreibungen für Bilder und Videos sowie die Möglichkeit, Inhalte in einfacher Sprache abzurufen. Dies ist besonders wichtig für Personen mit kognitiven Behinderungen, die von klaren und verständlichen Darstellungen profitieren. Die barrierefreie Struktur der Website umfasst auch intuitive Navigationshilfen und anpassbare Schriftgrößen, die den Zugang für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen erleichtern.

Durch diese umfassenden Maßnahmen zur Sprache und eine barrierefreie Gestaltung gelingt es der Bildungsplattform nicht nur, die gesetzlichen Anforderungen des BFSG zu erfüllen, sondern auch ein Vorbild für Inklusion und Zugänglichkeit zu sein. Dieses Beispiel zeigt, wie eine durchdachte und barrierefreie Herangehensweise die Lernumgebung für Menschen mit Behinderung bereichern und optimieren kann.

Die Einhaltung der BITV-Richtlinien trägt zur Erfüllung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes bei. Als Agentur hat die Gestalträume GmbH bereits zahlreiche Projekte umgesetzt, die diese Standards erfolgreich realisiert haben und somit zur Schaffung eines inklusiven digitalen Umfelds beitragen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben, wie Sie bei Ihrer Präsenz im Internet die gesetzlichen Richtlinien umsetzen und Ihren Usern somit ein barrierefreies Bedienen erleichtern können.

Unsere Empfehlung: Das müssen Sie tun

Unternehmen müssen digitale Angebote zugänglich für alle gestalten, insbesondere für Personen mit Behinderungen. Die BITV bietet konkrete Vorgaben für barrierefreie Websites. Erfolgreiche Projekte zeigen, dass barrierefreie Designs Inklusion fördern und die Nutzerreichweite steigern. Sehen Sie eine barrierefreie Website nicht nur als eine gesetzliche Pflicht, sondern auch als Chance, das Unternehmen als sozial verantwortungsvoll zu positionieren.

Für die Erfüllung des BFSG 2025 sollten Unternehmen folgende Schritte verfolgen:

  • Technische Optimierung: Nutzen Sie semantisch korrekten Code und Tools wie WAVE oder Lighthouse zur Problemerkennung.
  • Barrierefreie Themes: Setzen Sie auf optimierte WordPress-Themes wie Twenty Twenty-Five oder Hello Elementor.
  • Zusätzliche Tools: Verwenden Sie Widgets wie UserWay oder AccessGO als Ergänzung, aber nicht als alleinige Lösung.
  • Audits und Erklärungen: Führen Sie regelmäßige WCAG-Konformitätsprüfungen durch und veröffentlichen Sie eine Barrierefreiheitserklärung.

Investieren Sie in die barrierefreie Gestaltung, um eine inklusive Webumgebung zu schaffen. So ordnen Sie Ihr Unternehmen als Vorreiter sozialer Verantwortung ein. Als Agentur haben wir erfolgreich Projekte umgesetzt, die diese Standards erfüllen.

Fazit: Der Weg zu einer barrierefreien Website

Die Erstellung einer barrierefreien Website ist für Unternehmen sowohl rechtlich verpflichtend als auch ein wesentlicher Bestandteil der digitalen Inklusion. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, fordert, dass Webseiten den WCAG 2.1 AA-Standards entsprechen und barrierefrei zugänglich sind. Die Einhaltung der BITV ist zentral, um allen Menschen, insbesondere Personen mit Behinderungen, den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen im Internet zu ermöglichen.

Unternehmen sollten Lösungen entwickeln, die auf die spezifischen Bedürfnisse ihrer Nutzer eingehen und Elemente wie eine erleichterte Navigation und klare, verständliche Inhalte integrieren. Der Fokus sollte darauf liegen, dass Websites sowohl visuell ansprechend als auch funktional für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten sind. Eine umfassende Strategie, die technische Optimierungen und regelmäßige Prüfungen einschließt, hilft dabei, rechtliche Anforderungen zu erfüllen und eine inklusive digitale Präsenz zu schaffen.

Bei Fragen zur Umsetzung individueller barrierefreier Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Website von uns prüfen zu lassen!